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Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2016


Voranfrage auf Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 438, Gem. Dürnbach, Schaftlacher Str. 11-15, und Änderung des Flächennutzungsplanes, Antragsteller: Fam. Zacherl Das Grundstück Fl.Nr. 438, Gem. Dürnbach, ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit „wichtigem innerörtlichem Grünbestand“ ausgewiesen. Dies wurde vom bestehenden FNP übernommen, da während des Verfahrens keine Änderungswünsche eingegangen sind. Grundsätzlich wäre die vorgeschlagene Bebauung denkbar. Da jedoch z.B. die Erschließung geklärt werden muss, ist hier eine Bauleitplanung (Bebauungsplan) erforderlich. Im Bebauungsplan sollten dann auch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen mit festgesetzt werden. Mit Beschluss vom 11.05.2010 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Südl. Waakirchner Weg“ beschlossen. Dieser Geltungsbereich könnte entsprechend erweitert werden.

Beschluss: Der Ortsplanungsausschuss stellt seine Zustimmung zur Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 438, Gem. Dürnbach, wie im vorliegenden Lageplan dargestellt, grundsätzlich in Aussicht. Die genaue Lage und Größe der Bebauung muss jedoch über einen Bebauungsplan geregelt werden.

Antrag auf Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für die Grundstücke westlich der Münchner Straße in Dürnbach a) Aufstellungsbeschluss; b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss Herr Ettenreich beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 259, Gem. Dürnbach, Münchner Str. 155, ein neues Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Die Gemeinde hat in Anlegung an die gegenüberliegende Bebauung des Landbaderfeldes eine Wandhöhe von 7 m zugelassen. Das LRA will nur eine Wandhöhe von max. 6,65 m zulassen, da in der näheren Umgebung nur diese Wandhöhe vorhanden ist. Die gegenüberliegende Bebauung wird nicht mehr als Maß- stab herangezogen. Die höhere Wandhöhe resultiert daraus, dass in den gewerblich genutzten Geschossen eine Geschosshöhe von 3 bis 3,40 m erforderlich ist (Wohngeschosse ca. 2,80 m). Auf Grund der momentan vorhandenen Gebäude kann man östlich der Münchner Straße eine Wandhöhe von 7 m realisieren, westlich aber nur 6,6 m. Da aber auch die westliche Seite der Münchner Straße durch eine Mischbebauung geprägt ist, ist es städtebaulich vertretbar, hier einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen, der ausschließlich die Wandhöhe regelt. Ansonsten gilt die Gestaltungssatzung. Beschluss a): Aufstellungsbeschluss:

Der Ortsplanungsausschuss beschließt, für die Grundstücke Fl.Nr. 253/3, 253/15, 255, 256, 256/1, 257, 257/1, 259, 41/9 u. 41/10, alle Gem. Dürnbach, einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 53 „Dürnbach – Westlich Münchner Straße“. Im Bebauungsplan wird ausschließlich die Wandhöhe mit einem Maß von 7 m festgesetzt. Beschluss b): Billigungs- und Auslegungsbeschluss: Der Ortsplanungsausschuss billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 53 „Dürnbach – Westlich Münchner Straße“ in der Fassung vom 23.06.2016. Die Verwaltung wird beauftragt, den Plan öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Hirschbergstraße II"; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; b) Satzungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung lag in der Zeit vom 01.06.2016 bis 05.07.2016 öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Die Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken mit Abwägung und Beschlussfassung liegt der Sitzungsniederschrift bei. b) Beschluss: Der Ortsplanungsausschuss beschließt den Bebauungsplan „Hirschbergstraße II“ mit Begründung und mit den unter a) beschlossenen Ergänzungen in der Fassung vom 25.07.2016 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Tegernseer Straße/Ringstraße"; a) Änderungsbeschluss; b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss In der Sitzung am 14.06.2016 wurde die Zustimmung zur Errichtung eines zusätzlichen Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1407/6, Gem. Gmund, in Aussicht gestellt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Durch die Fa. Isartaler Holzhaus wurde ein Bebauungsplanänderungsentwurf erstellt. Er sieht ein Baufenster mit einer Größe von 9 m x 12 m vor. Das Gebäude selbst ist jedoch auf 10 m x 7,6 m begrenzt. Die Wandhöhe wurde mit 5 m festgelegt. Beschluss a): Änderungsbeschluss:

Der Ortsplanungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 28 „Tegernseer Stra- ße/Ringstraße“ für das Grundstück Fl.Nr. 1407/6, Gem. Gmund, zu ändern. Durch die Änderung soll die planungsrechtliche Zulässigkeit für ein zusätzliches Wohngebäude geschaffen werden. Das Änderungsverfahren wird nach § 13a BauGB durchgeführt, da es sich um ein Vorhaben der Nachverdichtung handelt. Beschluss b): Billigungs- und Auslegungsbeschluss: Der Ortsplanungsausschuss billigt den Änderungsentwurf in der Fassung vom 04.07.2016.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsentwurf öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

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