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Umwandlungsverbot

Der Bundesrat hat das Baulandmobilisierungsgesetz mit einem befristeten "Umwandlungsverbot" gebilligt.

Es wird in Zukunft für Gebiete verbindlich, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt. Wer künftig Miet- zu Eigentumswohnungen umwandeln will, braucht künftig in den meisten Fällen eine Genehmigung. Die schärferen Regeln für die Umwandlung von Miete in Eigentum sollen zunächst bis Ende 2025 gelten.


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